Fixe Kosten
Fixe Kosten sind z. B. Miete, Gehälter fest angestellter Mitarbeiter, Betriebs- u. Geschäftsausstattung etc.
Variable Kosten
Variable Kosten sind z. B. Aushilfsgehälter, Büromaterial, Telefongebühren, Strom etc.
Semivariable Kosten
Bei dieser Kostenart handelt es sich z. B. um Grundgebühren für Stromzähler, Grundgebühr für Telefon etc..
Kalkulatorische Abschreibung
Da sich die tatsächliche Nutzungsdauer von den steuerlichen Abschreibungen unterscheidet, z. B. werden Büromöbel länger genutzt, als sie abgeschrieben werden, muss die kalkulatorische Abschreibung berechnet werden.
Kalkulatorische Mietkosten
Das ist die Miete, die erzielt werden könnte, wenn die Kanzleiräume im eigenen Haus an Dritte vermietet worden wäre. Diese unterscheidet sich oft erheblich von den Mietkosten, die die Kanzlei steuerlich für die Nutzung der eigenen Räume in Ansatz bringt.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Das ist der Lohn (Gehalt), den der Anwalt erzielen könnte, wenn er auf dem freien Markt als angestellter Anwalt arbeiten würde. Dieser wird bei einer Gewinnerrechnung leider überwiegend nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass ein als steuerlich sich ergebender Gewinn eigentlich kein Gewinn ist, sondern eine Entlohnung des Anwalts für seine Dienste.
Kalkulatorische Zinsen
Es handelt sich hierbei um die Zinsen, die auf dem Markt erzielt werden könnten, wenn das betriebsnotwendige Kapital angelegt würde, welches in der Kanzlei gebunden ist. Dieses wird wie folgt berechnet:
· Betriebsnotwendiges Anlagevermögen (nach Vornahme der kalkulatorischen Abschreibung
· zuzüglich betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (also eigenes Geld auf Bankkonten etc.)
· abzüglich Abzugskapital (Vorschüsse, zinslose Darlehn
Der danach verbleibende Betrag wäre marktüblich zu verzinsen.
Und diese Kostenarten sind bei der Berechnung des notwendigen Stundensatzes heranzuziehen, wenn tatsächlich ein Gewinn und nicht nur ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwirtschaftet werden soll.